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   BVerwG, 29.11.1989 - 9 B 404.89   

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https://dejure.org/1989,8638
BVerwG, 29.11.1989 - 9 B 404.89 (https://dejure.org/1989,8638)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 9 B 404.89 (https://dejure.org/1989,8638)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 9 B 404.89 (https://dejure.org/1989,8638)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 9 B 404.89
    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl.Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 9 B 404.89
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet sind, weil sie offen erkennbare Mängel aufweisen, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lassen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten (vgl.Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1989 - 9 B 404.89
    Die Tatsachengerichte sind zu Ermittlungen über die Entstehungsgeschichte und die Grundlagen der Auskünfte des Auswärtigen Amtes nur verpflichtet, wenn gewichtige und fallbezogene Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft im Einzelfall dazu Anlaß bieten, insbesondere, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Erkenntnisquellen bei der Erstellung von Auskünften des Auswärtigen Amtes manipuliert oder die Auskunft sonst nicht ordnungsgemäß abgegeben worden ist(Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 3.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

    Anhaltspunkte dafür, dass die Auskunft nicht ordnungsgemäß abgegeben worden ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 29. November 1989 - 9 B 404.89 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2006 - OVG 10 N 67.05 -), bestehen nicht, zumal das Auswärtige Amt zu diesem Zeitpunkt auch damit befasst war, den halbjährlichen Lagebericht zu aktualisieren und für die Veröffentlichung vorzubereiten, mithin gerade im Hinblick auf die (asylrelevanten) Konsequenzen aus den jüngsten Auseinandersetzungen im Südosten der Türkei besonders sensibilisiert war.
  • VG Münster, 02.12.2014 - 1 K 605/13
    BVerwG, Beschlüsse vom 31.8.2006 - 1 B 24.06 -, juris, Rdn. 7, und 29.11.1989 - 9 B 404.89 - , juris, Rdn. 2.

    BVerwG, Beschlüsse vom 31.8.2006 - 1 B 24.06 juris, Rdn. 8, und 29.11.1989 - 9 B 404.89 juris, Rdn. 2; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.1.1985 - 9 C 52/83-, juris, Rdn. 11.

  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 55.06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von

    Im Übrigen verkennt die Beschwerde, mit welchen Mitteln eine amtliche Auskunft in Asylverfahren in prozessrechtlich zulässiger Weise hinterfragt werden kann und unter welchen Voraussetzungen sie Anlass zu weiteren Ermittlungen bieten kann (vgl. etwa Beschluss vom 29. November 1989 - BVerwG 9 B 404.89 - juris und Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5).
  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 25/99

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des effektiven Rechtsschutzes durch

    Hierfür reichen allerdings pauschale Behauptungen oder Vermutungen nicht aus, vielmehr bedarf es einer substantiierten Darlegung gewichtiger Zweifel daran, daß die Auskunft auf einer ausreichenden Erkenntnisgrundlage erteilt wurde, beispielsweise weil sie ausschließlich auf unbesehen übernommenen Informationen von Behörden des Heimatstaates des Asylsuchenden beruht oder die Erkenntnisquellen bei der Erstellung der Auskunft manipuliert oder in sonstiger Weise verfälscht worden sind (BVerwG, Beschluß vom 29. November 1989 - 9 B 404/89 - ; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985, a.a.O.).
  • VG Oldenburg, 02.10.2008 - 5 A 3155/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Asylanerkennung von Yeziden; Widerruf; Yeziden;

    Die Tatsachengerichte sind zu Ermittlungen über die Entstehungsgeschichte und die Grundlagen der Auskünfte nur verpflichtet, wenn gewichtige und fallbezogene Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft im Einzelfall dazu Anlass bieten, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Erkenntnisquellen bei der Erstellung von Auskünften des Auswärtigen Amtes manipuliert oder die Auskunft sonst nicht ordnungsgemäß abgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1985, a.a.O.; Beschl. v. 29.11.1989 - 9 B 404/89 -, juris; Beschl. v. 31.8.2006 - 1 B 24.06 -).
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